Astrid Rothe-Beinlich und Babett Pfefferlein zu den Änderungen in der Thüringer Corona-Verordnung

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Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Bildung, Jugend und Sport erklärt zur heutigen gemeinsamen Ausschusssitzung zur neuen Thüringer Corona-Verordnung: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass gerade die Kleinsten und jüngeren Schüler*innen bald wieder in Kindergarten und Schule gehen dürfen. Dabei ist für uns entscheidend, dass das Recht auf Bildung wieder voll zur Geltung kommt, die Eltern Entlastung erfahren und das verbleibende Schuljahr bestmöglich genutzt werden kann. Mit den jetzt erfolgenden Kindergarten- und Schulöffnungen und den dazu flankierenden Schutzmaßnahmen entsteht eine Perspektive, die ein sicheres Arbeiten für Lehrer*innen und ein möglichst sicheres Lernen für die Schüler*innen ermöglicht. Zudem finden wir es richtig und wichtig, dass Kinder unter 12 von den rigiden Kontaktbeschränkungen ausgenommen werden.“

Babett Pfefferlein, gesundheits- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion ergänzt dazu: „Es war ein wichtiges Zeichen, dass sich der Koalitionsarbeitskreis Soziales, Gesundheit und Gleichstellung für einen bundeseinheitlichen Orientierungsplan ausgesprochen hat, der für mehr Planbarkeit und Transparenz stehen wird. Die neue Formulierung zur Durchführung der verpflichtenden dreimaligen Testung in Pflegeheimen sorgt zudem für mehr Planungssicherheit für die Belegschaft und Arbeitgeber*innen. Ich bin gespannt auf die rechtliche Einschätzung sowie den Lösungsvorschlag des Gesundheitsministeriums zum bestehenden Problem von Arbeitergeber*innen im Umgang mit Arbeitnehmer*innen, die sich Testungen entziehen. Hier braucht es eine ausdrückliche Rechtsgrundlage.“