
Nach aktuellem Stand können die gemeinsamen Wohnformen für Mütter beziehungsweise Väter und Kinder nach § 19 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) derzeit nicht von den Corona-Soforthilfen des Landes profitieren. Die Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Nothilfen im Jugendhilfebereich nach Maßgabe des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes sehen dies bislang nicht vor.
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