Kinder haben Rechte und Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

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Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November fordert nicht nur das Institut für Menschenrechte erneut die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Thema ist dies auch bei der morgen in Berlin stattfindenden Justizministerkonferenz.

"Schon seit vielen Jahren fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert und gestärkt werden. Auch unser rot-rot-grüner Koalitionsvertrag spricht sich ganz klar dafür aus. Kinder müssen als eigenständige Persönlichkeit wahr- und ernst genommen und in ihren Rechten gestärkt werden", betont Astrid Rothe-Beinlich, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik in der grünen Landtagsfraktion.

Brandenburgs Justizminister Ludwig will morgen eine entsprechende Initiative zur Diskussion stellen. "Das Vorhaben findet unsere volle Unterstützung", so Rothe-Beinlich weiter. "Die Denke des Grundgesetzes, in der Kinder nur als Objekte elterlicher Verantwortung vorkommen, ist glücklicherweise längst überholt. Kinder haben Rechte und sind Subjekte, die es eigenständig zu stärken gilt. Dies ist in der seit 27 Jahren gültigen UN-Kinderrechtskonvention so auch verbrieft und muss sich endlich auch im Grundgesetz wiederfinden", ist die Grünenpolitikerin überzeugt.

Das Institut für Menschenrechte schlägt vor, einer entsprechenden Grundgesetzänderung Artikel 24 der Charta der Grundrechte der EU zugrunde zu legen. "Dies halten wir für eine solide Grundlage. Entscheidend muss sein, grundsätzlich das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen, Kindern Gehör in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu verschaffen, sie als Träger eigener Rechte zu stärken, und sie diskriminierungsfrei und frei von Gewalt aufwachsen zu lassen. Und deshalb gilt es, dafür nun endlich die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen", schließt Rothe-Beinlich.