Nutzung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für benachteiligte Bevölkerungsgruppen im Thüringer Wohnungsbau

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Das Europäische Parlament hat am 10. Februar 2010 zur Änderung der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Stellung genommen. Die Zustimmung durch den EU-Rat gilt auf Basis des vorangegangenen informellen Trilogs zwischen Rat, Kommission und Parlament auf EU-Ebene als sehr wahrscheinlich. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen eines Gesamtkonzepts künftig auch in Thüringen die Sanierung von Sozialwohnungen und den Neubau von Wohnungen benachteiligter Menschen mit Mitteln aus dem EFRE-Fonds zu fördern.

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