Gesetz ohne beabsichtigte Wirkung

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Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur Evaluierung des Thüringer Gesetzes zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes kommentiert die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, Anja Siegesmund, wie folgt:

„Für die Landesregierung fußt der Erfolg des Gesetzes allein auf der angeblichen Erhöhung der Teilnehmerraten an den Frühuntersuchungen. Diese sind jedoch seit Einführung des Gesetzes nicht signifikant gestiegen bzw. nicht schneller gestiegen als die Jahre zuvor. Allein deswegen entfällt schon die Grundlage für das Gesetz. Erschwerend kommt hinzu, dass die Landesregierung nicht belegen kann, ob das übergeordnete Ziel, den Kinderschutz zu erhöhen bzw. die Gefährdung des Kindeswohls zu verringern, erreicht werden konnte. Sie nimmt es lediglich an und akzeptiert gleichzeitig die Stigmatisierung tausender Eltern, die nichts falsch machen und trotzdem wegen der vermeintlichen Nichtteilnahme an den Frühuntersuchungen vom Versorgungszentrum an die Jugendämter gemeldet werden. Fakt ist: Rund 40 Prozent dieser Meldungen stellen sich im Nachhinein als falsch heraus. So etwas sollten weder die Landesregierung noch der Gesetzgeber akzeptieren. Wir Grüne fordern daher eine sofortige Überarbeitung des Gesetzes. Dabei sollte die Landesregierung auch prüfen, ob nicht andere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Förderung von Familienhebammen, effektivere und effizientere Alternativen für den Kinderschutz bieten. Auch hier zeigte sich in der Antwort der Landesregierung, dass dies bisher nicht untersucht wurde.“