Geldwäsche im Bereich Politisch motivierter Kriminalität -rechts- in Thüringen

Rechtsrock

In Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilen und Waffen der rechten Szene in Thüringen stellt sich immer wieder die Frage der Herkunft der Mittel zur Finanzierung. Gleichzeitig werden über Szeneveranstaltungen, insbesondere durch Rechtsrock oder Kampfsportevents, regelmäßig hohe Einnahmen verbucht, die mutmaßlich zu Finanzierung von ebenjenen Immobilien, von Gerichtskosten oder politischen Aktivitäten, bis hin zu rechtsterroristischen Aktivitäten, verwendet werden. In der Drucksache 20/1362 des Deutschen Bundestags werden 52 Verfahren genannt, bei denen im Kontext von Tatvorwürfen nach § 30 Abs. 2 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts-, die Financial Intelligence Unit (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) des Zollkriminalamts um Unterstützung ersucht wurde. Zudem wurden seit dem Jahr 2017 bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen unter anderem 414 Verdachtsfälle in Zusammenhang der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- sowie weitere Verdachtsfälle mit anderen zusätzlichen Tatvorwürfen gemeldet. Aufgabe der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist es, solche Verdachtsmeldungen zu überprüfen und gegebenenfalls an die zuständigen Behörden weiterzuleiten, damit dort Verfahren eröffnet werden können. Vor dem Hintergrund einer ausgeprägten Rechtsrockszene und einem regen Veranstaltungsgeschehen in den vergangenen Jahren, sowie den vorhandenen Schnittmengen zwischen Rechtsrock-Szene, Gruppierungen und Aktivitäten im Bereich der organisierten Kriminalität und extrem rechten Strukturen in Thüringen, stellt sich die Frage, inwieweit Geldwäsche im Rahmen dieses Komplexes stattfindet. In einem Artikel der Osterländer Volkszeitung vom 11. Mai 2022 wird zudem der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales mit der Aussage zitiert, man müsse der extremen Rechten "noch stärker als bisher die finanziellen Mittel nehmen", was eine erhöhte Aktivität der Sicherheitsbehörden in diesem Bereich vermuten lässt. Laut Medienberichten warf das Thüringer Landeskriminalamt im Jahr 2018 der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in diesem Kontext schwere Versäumnisse vor, die sich zu einem "erheblichen Risiko für die innere Sicherheit" entwickelt hätten und gegebenenfalls den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllen würden.