Pharmazeut*innen und Zahnärzt*innen in die Niederlassungsförderung aufnehmen, um die pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung landesweit sicherzustellen

Ein Arzt mit Stethoskop

In der 69. Sitzung des Thüringer Landtages am 17. Dezember 2021 beschlossen die Regierungsfraktionen einen Antrag, um die pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung landesweit sicherzustellen.

In der (zahn-)medizinischen und pharmazeutischen Versorgung in Thüringen macht sich in einigen Regionen ein Mangel an Personal bemerkbar - das gilt unter anderem auch für Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner sowie Apothekerinnen und Apotheker. Bereits jetzt können nicht mehr alle freiwerdenden Praxen und Apotheken nachbesetzt werden. Hinzu kommt ein sich erhöhender Bedarf an medizinischer Versorgung durch eine alternde Bevölkerung.

Das Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Thüringen beträgt 54,1 Jahre, das Abgabealter liegt im Durchschnitt bei 63,3 Jahren. Die Alterssituation der zahnmedizinischen Versorgerinnen und Versorger stellt sich noch drastischer dar - in den kommenden zehn Jahren werden voraussichtlich 50 Prozent der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Thüringen in Rente gehen. Zudem ist die Zahl der Apotheken gerade im ländlichen Raum Thüringens seit Jahren rückläufig. Dieser Entwicklung gilt es im Besonderen dort entgegenzuwirken, wo eine Apotheke die einzige im Umkreis von sechs Kilometern ist oder durch nicht vorhandene Barrierefreiheit nicht mehr veräußerbar wäre.

Thüringen wird in den kommenden Jahren kontinuierlich viele junge Ärztinnen und Ärzte benötigen. In der ambulanten ärztlichen Versorgung existieren bereits langjährige Förderinitiativen, beispielsweise die Gründung der Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung mit Stipendienvergabe oder die Unterstützung angehender Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner durch Mentoringprogramme.

In der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum ist eine Niederlassungsförderung von Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Apothekerinnen und Apotheker jedoch gar nicht vorgesehen. Dieser Umstand soll durch die vorliegende Initiative ausgeräumt werden, denn auch sie stellen die Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum des Freistaats Thüringen sicher.

Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner sollen anders als Ärztinnen und Ärzte auch in Gemeinden von bis zu 45.000 Einwohnern eine Förderung erhalten können, da auch Städte wie Nordhausen oder Mühlhausen, in denen die ärztliche Versorgung problemlos gewährleistet werden kann, Probleme in der zahnmedizinischen Versorgung zu erwarten haben.

Zugleich ist die Höhe der Fördermittel mit höchstens 15.000 Euro für Investitionskosten zu gering, um einen ausreichend starken Anreiz für eine Niederlassung zu bieten. Die Neugründung einer zahnärztlichen Einzelpraxis kostet derzeit durchschnittlich 484.000 Euro, bei Übernahme einer bestehenden Zahnarztpraxis beläuft sich das Investitionsvolumen auf durchschnittlich 273.000 Euro. Ähnliche Zahlen finden sich bei einer Apothekenneugründung. Hausärzte müssen für die Gründung einer Einzelpraxis durchschnittlich 104.000 Euro einkalkulieren. Entsprechend ist die Erhöhung des Haushaltsansatzes 2022 zur Bereitstellung von Mitteln für Investitionen im Gesundheitsbereich zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung in Thüringen zu verstetigen.

Am Universitätsklinikum Jena steht seit Beginn des Sommersemesters 2015 der Ärztescout Thüringen zur Verfügung, bei welchem sich Medizinstudierende Informationen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten auf dem Weg in die Niederlassung einholen können. Um junge Studierende oder Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger im Bereich der Zahnmedizin für den ambulanten Bereich zu begeistern, sollte ein solches Konzept unter Einbeziehung aller maßgeblichen Verbände auch für Studierende der Zahnmedizin entwickelt werden.

Das Land hat die Möglichkeit, eigene Akzente in der Förderung der ambulanten (zahn-)medizinischen und pharmazeutischen Versorgung zu setzen. Dieser gilt es in erhöhtem Maße nachzukommen.