Infos für Kommunalos - Januar 2018

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Informationen der Thüringer Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen für die kommunal engagierten Grünen im Land

Inhalt
Förderung kommunaler Nahverkehrsunternehmen beim Kauf von Elektrobussen
Straßenausbaubeiträge
Neues Kita-Gesetz ab 01.01.2018

Bitte beachtet die neue Webseite der Fraktion: www.gruene-thl.de
Entsprechend ändern sich auf alle E-Mail-Adressen. Ihr erreicht alle Mitarbeiter*innen sowie die Abgeordneten Dirk Adams, Madeleine Henfling, Olaf Müller und Babett Pfefferlein mit folgender Systematik: vorname.name@gruene-thl.de
Die E-Mail-Adressen von Astrid Rothe-Beinlich und Roberto Kobelt haben sich nicht geändert:
astrid@rothe-beinlich.de
roberto.kobelt@gmx.de

 

1. Förderung kommunaler Nahverkehrsunternehmen beim Kauf von Elektrobussen

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) leistet bereits heute einen wesentlichen Beitrag zu klimafreundlicher Mobilität. Durch den Einsatz von elektrisch betriebenen Bussen lässt sich dieser Beitrag zum Klimaschutz sogar noch erhöhen und kommt dabei auch der Lärmreduzierung in Stadt und Land zu Gute.

Deshalb fördert das Umweltministerium den modellhaften Einsatz von Elektro-Bussen im Thüringer Nahverkehr mit 14 Mio. Euro. Mit einer Förderquote von 80 Prozent werden  kommunale Nahverkehrsunternehmen beim Kauf von Elektrobussen und der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur im öffentlichen Nahverkehr unterstützt. Dazu gehört auch der Umbau von Depots und Werkstätten für die speziellen Anforderungen der E-Busse.

Ziel ist es, dass den Thüringer Nahverkehrsbetrieben keine Mehrkosten durch die Anschaffung von  E-Bussen entstehen. Ganz im Gegenteil, langfristig lassen sich E-Busse nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch wirtschaftlicher betreiben.

Die Antragstellung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank.
 

Euer Kontakt in der Fraktion: Roberto Kobelt, MdL und Matthias Schlegel

 

2. Straßenausbaubeiträge

Aus aktuellem Anlass möchten wir euch nochmals auf die von uns im letzten Jahr geänderten Bestimmungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hinweisen:

  • In Zukunft (ab 1.1.2019) können Gemeinden auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträge verzichten, wenn
    • sie dauerhaft leistungsfähig sind
    •  in den vergangenen drei Jahren keine Bedarfszuweisungen in Anspruch genommen haben und keine in Anspruch nehmen werden
    • eine Verschlechterung der Haushaltssituation nicht zu erwarten ist
       
  • Unter den gleichen Voraussetzungen können die Beiträge bereits jetzt auf 10 Prozent abgesenkt werden
     
  • Außerdem wurden die Zinssätze, sowohl für Bürger, als auch für die Kommunen, wurden an marktübliche Sätze angepasst
     
  • Mit Beendigung der Maßnahme muss eine Straßenausbausatzung vorliegen, ansonsten verliert die Gemeinde das Recht die Beiträge zu erheben – eine rückwirkende Erhebung ist ausgeschlossen

Den Wortlaut findet ihr hier.


Euer Kontakt in der Fraktion: Dirk Adams, MdL und Tobias Lange

 

3. Neues Kita-Gesetz ab 01.01.2018

Im Landtag wurde im Dezember 2017 nach intensiver Erarbeitung ein neues Kitagesetz beschlossen. Mit dem Kitagesetz verbessert rot-rot-grün die Rahmenbedingungen in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung weiter. Das Gesetz trat zum 01.01.2018 in Kraft und wir wollen euch darüber informieren, was sich mit dem neuen Kitagesetz konkret ändert:

1.    BEITRAGSFREIES KITAJAHR (§30)
Das beitragsfreie Kitajahr gilt seit dem 01.01.2018. Eine Rückwirkung für 2017 gibt es nicht. Es gilt für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung (erster Schultag). Kinder, die das letzte Kitajahr aufgrund einer Zurückstellung wiederholen, erhalten für beide Jahre die Beitragsbefreiung. Durchschnittlich sind das in Thüringen ca. 1.440 Euro pro Kind und Jahr. Falls Kinder vorzeitig eingeschult werden und damit das Vorschuljahr „quasi“ überspringen, können die Eltern die Rückerstattung der Elternbeiträge für das letzte Kitajahr bei der Gemeinde, in der sich die Kita befindet, beantragen. Die Eltern müssen nur ihren ggf. bestehenden Dauerauftrag oder das Lastschriftverfahren löschen.
Die Gemeinden erhalten vom Land einen vollständigen Ausgleich für die Einnahmeverluste aufgrund der Elternbeitragsfreiheit. Die Gemeinden ermitteln dazu jährlich die Anzahl der Kinder, die ab August des jeweiligen Jahres vom beitragsfreien Jahr profitieren, und teilen dem Bildungsministerium die Summe der Gebühren mit, die für diese Kinder entsprechend der gültigen Satzung fällig wäre. Das Land erstattet dann den Gemeinden diese Gebühren. Befindet sich die Kita in freier Trägerschaft, sind die Kommunen verpflichtet darauf zu achten, dass die Beitragsfreiheit im letzten Kitajahr eingehalten wird. Die freien Träger erhalten dann von der Gemeinde die entsprechende Erstattung der Gebührenausfälle. Für die Kindertagespflege gilt das beitragsfreie Jahr ebenso.
Gebührenerhöhungen können durch das beitragsfreie Kitajahr keinesfalls begründet werden, denn das Land erstattet allen Kommunen die jeweiligen Einnahmeausfälle und wendet dafür ca. 29 Mio. Euro pro Jahr zweckgebunden auf.

2.    VERBESSERUNG DES BETREUUNGSSCHLÜSSELS (§§16, 25)
Da Thüringen bei der Betreuungsrelation im bundesweiten Vergleich nur im hinteren Mittelfeld liegt, haben wir als Grüne sehr darauf gedrängt, nicht nur das beitragsfreie Jahr umzusetzen. Unser erklärtes Ziel war es, eine Verbesserung des Mindestpersonalschlüssels und damit eine personelle Entlastung der Erzieher*innen und ein besseres Betreuungsverhältnis für die Kinder zu erreichen. Wir sind sehr froh, dass uns dies gelungen ist. Für die 3- bis 4-Jährigen wird nun stufenweise ein neuer Mindestpersonalschlüssel von 1:12 eingeführt. Durch diese Änderung können etwa 550 Erzieher*innen zusätzlich in den Thüringer Kitas eingestellt werden. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls vollständig vom Land über eine zweckgebundene Landespauschale nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 ThürKitaG, die auch in den Haushaltsplänen direkt ausgewiesen wird. Das Land wendet dafür zusätzlich ca. 6,5 Mio. Euro im Jahr 2018 und 22 Mio. Euro im Jahr 2019 auf.

Die gesetzlichen Mindestpersonalschlüssel ändern sich damit wie folgt:

3.    VERBESSERUNG DER LEITUNGSANTEILE
Für größere Kitas mit mehr als 100 Kindern verbessern wir die personelle Ausstattung für die Leitung. Da insbesondere die Organisationsanforderungen mit der Größe der Kitas ansteigen, haben wir die bisherige Deckelung von 1,0 auf maximal 1,5 Stellen angehoben. Der Leitungsschlüssel beträgt also grundsätzlich weiterhin 0,01 Vollzeitbeschäftigteneinheiten (VBE) je Kind. Bei 100 Kindern wird wie bisher eine volle VBE gefördert, bei 80 Kindern 0,8 VBE. Bei 150 Kindern werden nun 1,5 VBE finanziert. Davon profitieren Eltern, Erzieher*innen und rund die Hälfte aller Kinder, die eine Kita besuchen. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 5 Mio. Euro trägt ebenfalls das Land.

4.    STÄRKUNG DER MITWIRKUNGSRECHTE FÜR ELTERN UND KINDER (§12)
Uns war es wichtig, die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Kindern zu stärken. Daher haben wir in §12 die Mitwirkungsrechte von Kindern klar formuliert und verankert, dass die Kinder Vertrauenspersonen bestimmen können, ebenso wie Beteiligungs- und Beschwerdegelegenheiten vorgesehen werden sollen. Weiterhin gilt: Träger von Einrichtungen müssen die Elternvertretungen zukünftig konsultieren, wenn Beitragserhöhungen geplant sind. Dabei werden die Beweggründe für Beitragserhöhungen transparenter werden, weil die Elternvertretung das Recht hat, die zugrundeliegenden Kalkulationen einsehen zu können.

5.    FACHBERATUNG (§§11, 26)
Fachberatung ist ganz zentral für die Sicherstellung der qualitativ hochwertigen Arbeit in den Einrichtungen. Und jeder Träger kann künftig auf die anerkannte  Fachberatung zurückgreifen, die ihn am besten in seiner Arbeit und Ausrichtung unterstützt. Die Kita-Fachberatung stellt eine Leistung der Jugendhilfe dar. Demnach muss bei der Finanzierung von Fachberatung freier Träger grundsätzlich ein Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses erfolgen. Das Land finanziert diese Aufgabe pauschal mit 30 Euro je Kind (zwischen 1 bis 6 Jahre) pro Jahr. 10 Prozent dieser Summe sollen beim örtlichen Jugendhilfeträger verbleiben, mindestens jedoch im Umfang von 1/3 VBE.

6.    STÄRKUNG DER KINDERTAGESPFLEGE (§31)
Kindertagespflege ist mittlerweile vor allem in den größeren Städten ein fester Bestandteil der Betreuungslandschaft geworden und macht Eltern ein weiteres Angebot, das zu einer wesentlich besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beiträgt. Da wir uns vorgenommen haben, die Kindertagespflege ebenfalls zu stärken, haben wir festgeschrieben, dass Kindertagespflegepersonen besser in Fortbildungen eingebunden werden können und zukünftig bei den Gemeinden Investitionszuschüsse aus der Investitionspauschale nach §31 ThürKitaG beantragen können.

7.    ZUM WEITERLESEN
http://www.das-beitragsfreie-kitajahr.de (Website des Thüringer Bildungsministeriums)
https://www.laendermonitor.de (Ländermonitor Frühkindliche Bildung, Bertelsmann-Stiftung)
http://www.tlev-kita.de (Thüringer Landeselternvertretung Kindertagesstätten)
 

Euer Kontakt in der Fraktion: Astrid Rothe-Beinlich, MdL und Tino Gaßmann