Sachverständige der Enquetekommission Rassismus: Rassismus konstruiert aus Verschiedenheit soziale Ungleichheit

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Zu ihrer ersten inhaltlichen Sitzung trafen sich in dieser Woche die Mitglieder der Enquetekommission Rassismus im Thüringer Landtag. Auf Beschluss der demokratischen Fraktionen startete die Kommission mit einer Anhörung der sachverständigen Mitglieder zu Ursachen, Erscheinungsformen und Folgen von Rassismus und Diskriminierung. Die Anhörung soll der Kommission für die Begriffsbestimmung sowie die Identifizierung von Betroffenengruppen und Handlungsfeldern dienen.

Joshua Kwesi Aikins (Universität Kassel und Initiative Schwarze Menschen in Deutschland) kritisierte in seinen Ausführungen als eine der Ursachen für rassistische Diskurse die unzureichende Aufarbeitung kolonialer Kontinuitäten. Ohne deren Einbezug könne der NS-Staat nicht vollumfänglich verstanden werden – sie seien aber darüber hinaus bis heute wirkmächtig. Er verwies auf die im Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (ICERD) verankerte menschenrechtliche Definition rassistischer Diskriminierung als „jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung“. Zu deren Bekämpfung durch konkrete politische und gesetzliche Maßnahmen sei Deutschland völkerrechtlich verpflichtet. Das Übereinkommen werde durch die Gesetzgebung in Deutschland aber nur unzureichend umgesetzt. Häufig geschehe Diskriminierung durch Unterlassung, zum Beispiel durch nicht erfolgende rassismuskritische Rechtsfolgenprüfungen. In der Debatte entspann sich zu Herrn Aikins Ausführungen eine kurze Diskussion zu rassistischen Formulierungen in Kinderbüchern und beliebten Liedern. Diese beizubehalten trage nicht zur Lösung des Problems bei.

Ozan Keskinkılıç (Alice Salomon Hochschule Berlin) erläuterte den Prozess der „Rassen“konstruktion (Rassifizierung) und zeichnete die historischen Wurzeln und Funktionsweisen des Antisemitismus und Rassismus bis zurück ins 15. Jahrhundert nach. In der Diskussion wies er auf die Schwäche der Beschreibung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit der WissenschaftlerInnen um Wilhelm Heitmeyer hin, die die zentrale Dimensionen von Rassismus, nämlich die gesellschaftlichen Machtverhältnisse und Rassifizierungsprozesse über das Stereotyp hinaus, außer Acht ließen. Eine Funktion von Rassismus und Diskriminierung sei, Zugangsbeschränkungen zu Ressourcen zu rechtfertigen. Mit der Beschreibung gesellschaftsstruktureller (ökonomischer, politischer, rechtlicher), kultureller (Diskurse und Ideologien), institutioneller sowie organisatorischer Bedingungen und Formen von Diskriminierung thematisierte Keskinkılıç in dem gemeinsam mit Prof. Attia verfassten Beitrag institutionelle Diskriminierung. Ausgrenzung und Diskriminierung finde so statt, ohne dass offen rassistisch gehandelt werden muss.

Koray Yılmaz-Günay (Vorstandsmitglied im MigrationsratBerlin-Brandenburg) betonte, in aktuellen Diskursen in der Bundesrepublik werde die existierende „Vielfalt“ausgeblendet. Dies werde dem „seit jeher multiethnischen, multilingualen, multireligiösen, multikulturellen Charakter des Landes nicht gerecht“. Der Zweck und die Folge rassistischer Zuschreibungen sei, aus Verschiedenheit soziale Ungleichheit zu machen. Yılmaz-Günay regte für die Kommission an, sich der Sprache anzunehmen, die Forschung einzubeziehen, die Sprache als Handeln beschreibe. Außerdem sei es wichtig, sich mit Maßnahmen gegen Rassismus nicht reflexhaft auf die Jugend zu konzentrieren, sondern die Institutionen und die Erwachsenen in den Blick zu nehmen.

Zu institutioneller Diskriminierung wird auch Dr. Britta Schellenberg (Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München) Stellung nehmen, unter anderem hinsichtlich der im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex geführten Ermittlungen. Auch sie wird zu den Definitionen und Ursachen von Rassismus und Diskriminierung referieren. Ayşe Güleç vom Kulturzentrum Schlachthof Kassel wird in ihrer Stellungnahme den Bezug zur Opferperspektive NSU herstellen und den Bogen zu migrantischem Wissen und dem Einordnen von Ereignissen ziehen. Beide kommen in der nächsten Kommissions-Sitzung am 12.09. zu Wort, wenn die Anhörung der sachverständigen Mitglieder in öffentlicher Beratung fortgesetzt wird.

Auf die nächste nichtöffentliche Sitzung verschoben wurde der Beschluss der konkreten Arbeitsplanung. Genau wie die Bestimmung der Betroffenengruppen und anzuhörender Institutionen und ExpertInnen wollen die Kommissionsmitglieder diese Entscheidung sachgerecht erst nach der Sachverständigenanhörung treffen.

Die nächste Sitzung findet am 12. September ab 10:30 Uhr im Raum 101 im Thüringer Landtag statt. Die Anhörung ist öffentlich.

 

Unten finden Sie die komplette Stellungnahme des Sachverständigen der grünen Fraktion, Joshua Kwesi Aikins.