Aufklärung und Aufarbeitung

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Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwartet von der heute vorgestellten Kommission zur Überprüfung der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf das Zwickauer Trio umfassende Aufklärung. „Wir begrüßen es, dass dieses Gremium seine Arbeit sofort aufnimmt, weil Thüringen damit ein bundesweites Zeichen seines Aufklärungswillens setzt. Denn das Vertrauen in die Behörden des Freistaats ist tief erschüttert“, sagt Anja Siegesmund, Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen. „Es ist auch richtig, die Kommission mit allen Rechten auszustatten, die dem Innenminister, dem Justizminister und der Staatsanwaltschaft zukommen und ihr alle Akten zugängig zu machen. Zudem ist die Möglichkeit, den Untersuchungsauftrag an den Stand der Ermittlungen anzupassen, zunächst ein klarer Vorteil gegenüber einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.“ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhoffen nun insbesondere Erkenntnisse dazu, welche Verantwortungsträger wann für welche Entscheidungen zuständig waren. „Dann müssen auch die nötigen Konsequenzen gezogen werden, dazu gehört zumindest die Reform des Verfassungsschutzes an Kopf und Gliedern“, so Siegesmund. „Ob die Landesregierung zu echtem Krisenmanagement fähig ist, muss sie jetzt beweisen. Denn schonungslose Aufklärung heißt auch, wirklich alles auf den Tisch zu legen.“ Sie forderte zudem, nun auch den sogenannten Gasser-Bericht aus dem Jahr 2000 über Ungereimtheiten beim Verfassungsschutz öffentlich zu machen. Die Grünen-Politikerin zeigte sich allerdings enttäuscht darüber, dass die sächsische Landesregierung das Angebot zu einer gemeinsamen Kommission abgelehnt hat. „Erst vor wenigen Monaten haben sächsische Polizisten die Wohnung eines Thüringer Pfarrers durchsucht und nun ist die dortige Regierung unwillig, im Fall der rechtsextremen Mordserie mit Thüringen zusammenzuarbeiten – das passt nicht zusammen“, so Siegesmund. „Die sächsischen Behörden wollen offenbar keine Transparenz, das spricht Bände.“ „Es ist ein ambitioniertes Ziel, bereits in drei Monaten einen Bericht vorlegen zu wollen. Dann muss sich zeigen, ob die Versprechungen gehalten werden können. Das Wichtigste ist, dass es im Gutachten keine Grauzonen gibt“, sagt Siegesmund. „Aufklärung und Aufarbeitung sind jetzt das A und O. Sollten aber umfassende Ergebnisse ausbleiben, behalten wir uns andere Schritte vor.“