
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte am 23. April 2013 die breitflächige Ausbringung von Ratron-Feldmausködern mit dem Wirkstoff Chlorphacinon zur Feldmausbekämpfung auf Ackerflächen des Freistaats Thüringen für einen Zeitraum von 120 Tagen genehmigt. Insbesondere die Umweltverbände verweisen auf die beträchtliche Giftigkeit der Wirkstoffe Zinkphosphid und Chlorphacinon und auf die entsprechenden Gefahren, die mit der Ausbringung der Köder auf der Oberfläche verbunden sind. Inzwischen gibt es Informationen aus den Agrarunternehmen, dass es Ende Mai - ohne Bekämpfungsmaßnahmen - zu einem Zusammenbruch der Feldmauspopulationen in den Problemgebieten gekommen sei. Außerdem scheint es eine ganze Reihe von flächenstarken Agrarbetrieben zu geben, die in den Problemgebieten auf den Einsatz von Chlorphacinon verzichtet und stattdessen die Mäusebekämpfung mit Zinkphosphid-Giftweizen durchgeführt haben, der mittels Legeflinten verteilt wurde.