Oben Wind, unten Getreide

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Angesichts des gestern veröffentlichten Urteils des Bundesgerichtshofes zum Kauf von Acker- und Grünland für den Betrieb von Windkraftanlagen fordert die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beide Aspekte verstärkt zusammen zu denken. „Es bringt niemanden weiter, Windkraft und Landwirtschaft ständig als Konkurrenten zu betrachten“, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Frank Augsten. „Stattdessen sollte die Doppelnutzung in den Mittelpunkt gerückt werden: Oben Wind, unten Getreide.“ Dies könne zudem den Landwirten angesichts stark schwankender Erträge und Preise für Lebensmittel verlässliche Zusatzeinnahmen verschaffen, betont Augsten, der auch agrarpolitischer Sprecher der Fraktion ist. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten allerdings am Grundsatz fest, dass für Acker- und Grünland ein Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Betriebe bestehen muss. „Bei allem Überarbeitungsbedarf am Reichssiedlungsgesetz ist vor dem Hintergrund des steigenden Flächenverbrauches sicherzustellen, dass die Agrarfläche auch in der Hand der Landwirte bleibt“, so Augsten. „Um die Nutzung der Windenergie voranzutreiben, müssen aber auch solche Flächen genutzt werden können.“ Das jetzige Urteil schaffe für beide Seiten die nötige Rechtssicherheit, schließt der Grünen-Politiker.