Flächenzugehörigkeit im Nationalpark Hainich

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Mit Inkraftreten des Thüringer Gesetzes zur Reform der Forstverwaltung vom 25. Oktober 2011 wurde das bisher im Landeseigentum stehende und durch die Thüringer Landesforstverwaltung verwaltete Vermögen, einschließlich der  Grundstücke und Gebäude der Forstverwaltung, auf die Landesforstanstalt  übertragen. Mit der Übertragung des Forstgrundstockes wurden auch große Teile des Nationalparks Hainich in die Landesforstanstalt integriert. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens hat sich der Gesetzgeber für einen Verbleib der Verwaltung des Nationalparks Hainich im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz entschieden, wobei die Nationalparkflächen dem Geschäftsbereich der Anstalt "ThüringenForst"
übertragen wurden. Dies hat zum Ergebnis, dass die Nationalparkverwaltung
und die Flächenverwaltung nicht mehr in einer Hand sind. Die Umweltverbände  BUND Thüringen und NABU Thüringen fordern, dass sowohl die Verwaltung als  auch die Fläche des Nationalparks Hainich weiterhin eine Einheit bilden und im Geschäftsbereich des Landesangesiedelt sind.

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