Biomasse-Sonderprogramm der Thüringer Landesregierung: Licht und Schatten

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„Das Biomasse-Sonderprogramm ist ein zentraler Baustein zum Ausbau der wichtigsten erneuerbaren Energie, die wir in Thüringen haben. Mit der Unterstützung klein- und mittelständischer Unternehmen durch die Bürgschaftsbank Thüringen kompensiert die Landes-regierung zudem die immer noch zögerliche Bereitschaft der Banken, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen notwendige Kredite zu gewähren“, sagt Dr. Frank Augsten, agrar- und umweltpolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion. „Bei aller Unterstützung müsse jedoch auch darauf verwiesen werden, dass das Programm offensichtlich keine Kriterien enthält, die bestimmte Unternehmen von der Förderung ausschließen. „Nach dem klaren Bekenntnis der Landesregierung zur gentechnikfreien Bewirtschaftung der Thüringer Felder, Wiesen und Wälder hätte man erwarten können, dass Betriebe, die gentechnisch veränderte Pflanzen oder Substrate einzusetzen gedenken, nicht in den Genuss von Bürgschaften kommen dürfen“, so Augsten. „Das gilt ebenso für Verarbeitungs-betriebe, die etwa Palmöl oder andere importierte Biomasseträger nutzen.“ Es gebe in Thüringen bei landwirtschaftlichen Rest- und Abfallstoffen sowie im Grünlandbereich erhebliche Potenziale, die es zu erschließen gelte. Augsten: „Das Sonderprogramm muss deshalb den einheimischen Landwirtschaft- und Forstbetrieben zur Verfügung stehen und die regionale Kreislaufwirtschaft unterstützen.“ Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigt parlamentarische Initiativen an, um das Biomasse-Sonderprogramm mit Nachhaltigkeitskriterien zu versehen.