Rot-Rot-Grün erzielt einen Kompromiss bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen - Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden wird gestärkt

Bild zur Pressemitteilung

Die rot-rot-grüne Koalition hat sich auf einen Kompromiss bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verständigt. Demnach soll das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden mit einer Ermessensregelung gestärkt werden, welche Absenkungen der Beiträge ab dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes vorsehe. Ab dem 1. Januar 2019 können Gemeinden unter bestimmten Umständen gänzlich auf Beitragserhebungen verzichten.

Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Frank Kuschel: „Seit 1994 hat es die CDU versäumt, dieses Problem sowohl im Interesse der Kommunen wie auch der Bürger zu lösen. In der Kritik steht zu Recht die sogenannte rückwirkende Erhebung für Ausbaumaßnahmen, die zum Teil mehr als 20 Jahre zurückliegen. Rot-Rot-Grün hat intensiv eine Begrenzung dieser Rückwirkung geprüft und musste dabei feststellen, dass eine angedachte Stichtagsregelung verfassungsrechtlich bedenklich ist und zu Ungerechtigkeiten in einer Gemeinde führen kann. Zudem wären Ausgleichzahlungen an die Kommunen nicht ausgeschlossen gewesen, welches zu einer Belastung des Landeshaushaltes geführt hätten.“

„Im Interesse der Rechtssicherheit und Beitragsgerechtigkeit hat sich Rot-Rot-Grün entschlossen, eine Regelung auf den Weg zu bringen, welche die Kommunen sofort in die Lage versetzt, die finanzielle Belastung der Bürger deutlich reduzieren, vorausgesetzt die Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist gesichert, Bedarfszuweisungen wurden in den letzten drei Jahren nicht in Anspruch genommen und sind auch nicht in der Finanzplanung vorgesehen“, sagt Uwe Höhn, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag.

Der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dirk Adams, verweist darauf, dass ab 2019 die Kommunen ganz auf die Erhebung von Beiträgen verzichten können. „Der gesetzliche Zwang zur Erhebung läuft damit aus, vorausgesetzt die Gemeinde ist leistungsfähig und hat drei Jahre zuvor keine Bedarfszuweisungen erhalten und im Zeitraum der Finanzplanung eingeplant“, so Adams. „Wir haben damit ein Problem gelöst, welches in vielen Gemeinden seit über 20 Jahren zu Verärgerung und Protesten bei den Bürgern geführt hat“, betonen Kuschel, Höhn und Adams abschließend.