
Kleine Anfrage 1215 von Carsten Meyer und Antwort des Thüringer Innenministeriums zur möglichen Unrechtmäßigkeit der Wahl des TAVEE-Vorsitzes und dessen Rechtsfolgen. Auf der Verbandsversammlung des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal (TAVEE) am 20. Januar 2011 erklärten die anwesenden Vertreter des Landesverwaltungsamtes, dass die Wahl des Verbandsvorsitzenden im September 2009 möglicherweise unrechtmäßig gewesen sei. Dieser Fehler sei bei der versuchten Abwahl des Vorsitzenden aufgefallen, die vom Landesverwaltungsamt für ungültig erklärt wurde. Der Abwahlmodus am 14. Dezember 2010 entsprach dem der Wahl vom September 2009. Carsten Meyer fragt daher, wie sowohl das Wahlverfahren als auch das Abwahl-/Abberufungsverfahren des Verbandsvorsitzenden korrekt hätte ablaufen müssen. Zudem möchte er wissen, auf welche Weise die vorangegangenen Wahlen durchgeführt worden sind und welche Rechtsfolgen sich aus der nicht ordnungsgemäßen Wahl ergeben.