Energetische Sanierung von landeseigenen Gebäuden in Thüringen

Bauschuttcontainer

In § 7 Abs. 3 Thüringer Klimagesetz ist das Ziel einer klimaneutralen Organisation der Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 festgelegt. Eine wichtige Maßnahme zu dieser Zielerreichung liegt in der energetischen Sanierung von landeseigenen Immobilien. Der Thüringer Landtag hat im Jahr 2015 in Drucksache 6/1273 einen Beschluss zu energetischen Standards im öffentlichen Bau gefasst. In der Europäischen Union liegt mittlerweile die Novelle zur EU-Energieeffizienzrichtlinie vor, in der festgeschrieben werden soll, dass jedes Jahr mindestens drei Prozent der Gesamtfläche aller Gebäude, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden, energetisch renoviert werden sollen. Die Bundesregierung arbeitet zur Umsetzung dieser Richtlinie bereits an den Energieeffizienzfestlegungen für Bundesgebäude mit dem Ziel, die Sanierungsraten zu erhöhen. Somit ergeben sich Fragen hinsichtlich des Umsetzungsstands des Ziels klimaneutraler Landesliegenschaften in Thüringen.

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