„Auch wir haben damit gerechnet, dass das Merkmal der sexuellen Identität in Art. 3 Abs. 3 GG aufgenommen wird. Da sind wir hier in Thüringen weiter“ sagte heute Carsten Meyer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion. Die Politik müsse die rechtliche Situation der Betroffenen dringend verbessern. „Wir teilen das Bedauern unseres Justizministers darüber, dass diese Chance vertan wurde.“
Eine entsprechende Initiative zur Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes fand heute in der Länderkammer keine Mehrheit. Thüringen hatte dem Antrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg zugestimmt.