Grüne Fraktion für modernes Staatsbürgerschaftsrecht

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Der Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht führt nach Auffassung von PRO ASYL, dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und dem Interkulturellem Rat in Deutschland (IR) zu einer durch nichts zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung von „Optionskindern“ und zu einem vollkommen überflüssigen Verwaltungsaufwand. Die drei Organisationen fordern deshalb gemeinsam die ersatzlose Abschaffung dieses Optionszwangs. „Dieses Ziel verfolgen auch wir seit geraumer Zeit“, stellt Astrid Rothe-Beinlich, migrations- und flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag klar. „Seitdem im Jahr 2000 das Staatsbürgerschaftsrecht geändert und somit erstmals auch in Deutschland den faktischen Bedingungen einer multinationalen Gesellschaft Rechnung getragen wurde, gibt es leider auch die Maßgabe des Optionszwangs. Seit Januar 2008 sind davon die ersten jungen Erwachsenen betroffen und jährlich werden es mehr. Statt diese nun offensiv bei uns willkommen zu heißen, müssen sie sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Tun sie dies nicht, wird ihnen zum 23. Geburtstag die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen. Aus unserer Sicht ist dies integrationspolitisch ein fatales Signal, welches ausgrenzt und deutlich macht, dass es de facto kein Interesse an den Betroffenen gibt. Solch einen Umgang mit jungen Menschen können und dürfen wir uns nicht länger leisten“, ist Astrid Rothe-Beinlich überzeugt und fügt an: „Sie gehören zu uns und wir zu ihnen.“ So lautet auch ein Aufruf des Interkulturellen Rates, der bereits im Juni 2009 auf den Weg gebracht und vielfach unterzeichnet wurde. Bundesweit gibt es rund 385.000 „Optionskinder“ der Geburtenjahrgänge 1990 bis 2008. Bereits zu Beginn dieses Jahres hatten die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die der SPD einen entsprechenden Antrag im Bundestag eingebracht, den Optionszwang abzuschaffen. Um dafür auch aus den Ländern zu werben, hat die bündnisgrüne Fraktion im Thüringer Landtag einen entsprechenden Antrag für das Septemberplenum eingereicht. „Wir wollen die ersatzlose Streichung der Optionspflicht und die Hinwendung zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht erreichen – inklusive Geburtsortprinzip und dem gelassenen Umgang mit mehrfachen Staatsangehörigkeiten“, schließt Rothe-Beinlich.