Einsetzung einer unabhängigen Expert*innenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Arbeit

In der 94. Sitzung des Thüringer Landtages am 10. November 2022 wurde der Antrag der Regierungsfraktionen beschlossen, der die Einsetzung einer unabhängigen Expert*innenkommission vorsieht. Diese soll das geltende Thüringer Abgeordnetenrecht auf Reformbedarf überprüfen - ein Vorhaben, welches wir Bündnisgrüne seit Jahren verfolgen.

Schon während der 6. Wahlperiode haben die einreichenden Fraktionen in verschiedenen Debatten des Thüringer Landtags darauf verwiesen, dass sie eine umfassende Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts mit Blick auf mögliche Reformen auf ihre Themenagenda gesetzt haben und sich dabei auch mit Erfahrungen und Gestaltungslösungen aus anderen Bundesländern beschäftigen wollen.

Leitbild für diese kritische und umfassende Auseinandersetzung mit dem Selbstverständnis und der Ausgestaltung des rechtlichen Status von Abgeordneten sollen dabei auch die Abgeordneten als "Normalbürgerinnen und -bürger im Parlament" sein. 

Aufgrund der breiten Debattenlage sowohl in der Gesellschaft als auch bei den antragstellenden Fraktionen ist es wichtig, dass der Landtag ein solides Fundament an Informationen, Argumenten und möglichen Lösungsstrategien zur Verfügung hat und ausgehend davon nach einer fundierten Diskussion ein breiter Konsens für mögliche zukünftige Änderungen des Abgeordnetenrechts geschaffen werden kann. Die mit dem Antrag gewählte Vorgehensweise bietet die Möglichkeit, diese kritische Diskussion zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf auf Grundlage einer erweiterten Informationsbasis intensiv weiterzuführen.

In den bisherigen eingehenden Debatten zur Ausgestaltung des Thüringer Abgeordnetenrechts spielte die Auseinandersetzung mit Diskussions- und Reformprozessen in anderen Bundesländern immer eine erhebliche Rolle. Diese Debatte wurde auch befördert durch entsprechende inhaltliche Positionierung von in Thüringen aktiven Verbänden und Organisationen. Daher ist es angebracht, diese Akteurinnen und Akteure sowie Fachleute aus anderen Bundesländern in die Fortsetzung der Reformdiskussion auf Grundlage des vorliegenden Antrags weiter intensiv in den Diskussionsprozess mit einzubeziehen.

Der mit dem Antrag in Gang gesetzte Diskussionsprozess sollte mit Blick auf das Ziel konkreter Arbeitsergebnisse für mögliche nächste Arbeitsschritte des Landtags und seiner Fraktionen zur Weiterentwicklung des Thüringer Abgeordnetengesetzes stattfinden.