Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen

Wir sind unschlagbar. | 28.6.2021

Das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt" ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag und wurde nach mehrjährigen Verhandlungen der Staaten des Europarats am 11. Mai 2011 in Istanbul beschlossen. Seit dem 1. Februar 2018 ist diese Konvention in Deutschland in Kraft. Mit dem Inkrafttreten ist Deutschland und damit auch Thüringen völkerrechtlich an die Istanbul-Konvention gebunden. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber, die Verwaltung und die Gerichte in Deutschland rechtlich an alle Regelungen der Konvention gebunden sind und diese umsetzen müssen. Der Runde Tisch ist seit September 2018 im Rahmen des Bundesprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend tätig. Hier sind Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Institutionen eingebunden.

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