Klimaprotest ist keine kriminelle Vereinigung

Klimaprotest

Am 24. Mai 2023 wurden in mehreren Bundesländern die Wohnungen und Geschäftsräume der „Letzten Generation“ unter dem Vorwurf der Bildung einer „kriminellen Vereinigung“ nach § 129 Strafgesetzbuch durchsucht. Diese unverhältnismäßige Ermittlungsaktion hatte bundesweite Auswirkungen. Auch Thüringer E-Mail-Adressen und –Accounts waren gesperrt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt mit ihrer Aktuellen Stunde unter dem Titel „Klimaproteste in Thüringen nicht kriminalisieren“ die stattgefundenen Durchsuchungsmaßnahmen als Thema im kommenden Plenum. Dazu erklärt die klimapolitische Sprecherin der Fraktion, Laura Wahl:

„Unabhängig davon, wie man die praktizierten Protestformen bewertet: Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten halten wir es für mehr als bedenklich, wenn diese auf der unteren Schwelle der Strafbarkeit anzusiedelnden Rechtsverstöße als kriminelle Vereinigung verfolgt werden. Zahlreiche Rechtswissenschaftler*innen haben bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Razzien geäußert. Dazu passt, dass das bayrische LKA mit ihrer Sperrung der Webseite und Warnung bereits zurückrudern musste.“

„Pointierter ausgedrückt: Demokratischer und gewaltloser Protest, mit dem Ziel der Umsetzung des völkerrechtlich bindenden Pariser Klimaabkommens, hat nichts mit einer kriminellen Vereinigung gemein. Wir halten eine differenzierte parlamentarische und gesellschaftliche Debatte zum Umgang mit zivilem Ungehorsam für dringend nötig. Wenn Klimaschutzproteste von staatlicher Seite aus unverhältnismäßig kriminalisiert werden, ist dies ein verheerendes Signal an Menschen, die sich in den letzten Jahren mit außerordentlichem demokratischen Engagement für die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen eingesetzt haben“, betont Wahl abschließend.

 

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