Grüne Fraktion verweist auf den Grundgedanken der Verfassung

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Zum Vorschlag der CDU-Fraktion, die Verfassung mit Blick auf einen 3. Wahlgang zur Ministerpräsidenten-Wahl zu ändern und eine verpflichtende Bedenkzeit zwischen den Wahlgängen festzuschreiben, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der grünen Landtagsfraktion im Thüringer Landtag:

"Der Landtag hat gerade erst einen Verfassungsausschuss eingesetzt, welcher alle wichtigen Fragen und Anregungen mit Blick auf mögliche und notwendige Änderungen unserer Verfassung diskutieren und mit Expert*innen beraten soll. Dort kann gern auch über die erneut
vorgebrachten Vorschläge der CDU diskutiert werden. Fakt ist allerdings, dass der Grundgedanke unserer Verfassung ist, auch in schwierigen Konstellationen sicherzustellen, dass ein Ministerpräsident gewählt werden kann - auch mit einfacher Mehrheit, um eine Regierungsbildung zu gewährleisten. Diese Entscheidung von damals halten wir für ausgesprochen weitsichtig. Es ist nun einmal so, dass die Verantwortung bei den gewählten Abgeordneten liegt, eine Regierungsbildung zu ermöglichen und nicht nur etwas zu blockieren, was ggf. nicht im eigenen Interesse ist. Sitzungsunterbrechungen zwischen den Wahlgängen sind zudem jetzt schon möglich. Den "Dammbruch" allerdings, wie mit der Wahl von Kemmerich durch die Stimmen von CDU, AfD und FDP geschehen, haben all diejenigen
zu verantworten, die gemeinsam für ihn gestimmt haben - davor schützt auch eine geänderte Verfassung nicht."

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