Religions- und Ethikunterricht sind laut Artikel 25 der Thüringer Verfassung ordentliche Lehrfächer an staatlichen Schulen. Trotzdem werden diese Fächer an staatlichen Thüringer Berufsschulen nicht flächendeckend angeboten. Seitens der christlichen Kirchen wurde jedoch in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass es wegen der sinkenden Schülerinnen- und Schülerzahlen zunehmend schwerer fällt, flächendeckend Religionsunterricht anzubieten. Aufgrund geringer Anmeldezahlen für den katholischen Religionsunterricht sollen zudem Unterrichtsangebote auf den Nachmittag oder auf einen Samstag gelegt worden sein, um mehrere Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichten zu können. Außerdem soll der Religionsunterricht aus diesem Grund auch jahrgangsübergreifend unterrichtet werden. Kritisch wird auch die Qualifikation der Lehrenden beurteilt, da nicht nur Lehrkräfte mit Hochschulabschluss im entsprechenden Fach eingesetzt werden, sondern auch anderweitig Qualifizierte.
Situation des Religions- und Ethikunterrichts in Thüringen
Downloads
Themen
Weiterführende Artikel
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird im Jahr 2024 damit begonnen, das Startchancen-Programm von Bund und Ländern umzusetzen. Das Startchancen-Programm soll die Leistungsfähigkeit des …
Nach Berichten des MDR wird ein italienischer Gastronom aus Erfurt im Rahmen der Mafia-Razzia „Eureka“ nach Italien ausgeliefert. Bereits seit 2019 war er im Visier der Thüringer …