Situation des Religions- und Ethikunterrichts in Thüringen

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Religions- und Ethikunterricht sind laut Artikel 25 der Thüringer Verfassung ordentliche Lehrfächer an staatlichen Schulen. Trotzdem werden diese Fächer an staatlichen Thüringer Berufsschulen nicht flächendeckend angeboten. Seitens der christlichen Kirchen wurde jedoch in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass es wegen der sinkenden Schülerinnen- und Schülerzahlen zunehmend schwerer fällt, flächendeckend Religionsunterricht anzubieten. Aufgrund geringer Anmeldezahlen für den katholischen Religionsunterricht sollen zudem Unterrichtsangebote auf den Nachmittag oder auf einen Samstag gelegt worden sein, um mehrere Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichten zu können. Außerdem soll der Religionsunterricht aus diesem Grund auch jahrgangsübergreifend unterrichtet werden. Kritisch wird auch die Qualifikation der Lehrenden beurteilt, da nicht nur Lehrkräfte mit Hochschulabschluss im entsprechenden Fach eingesetzt werden, sondern auch anderweitig Qualifizierte.