Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen in Thüringen wird kommen

Schuldgeld

Heute hat der Landtag den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen in den Bildungsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir stehen selbstverständlich weiterhin zur Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen, schließlich haben wir diese bereits zwei Mal im Landtag beschlossen und im Landeshaushalt untersetzt. Leider hat die globale Mittelkürzung der CDU-Fraktion die Schulgeldfreiheit erst in Gefahr gebracht. Unser Ziel bleibt, dass diese für unsere Gesellschaft so wichtigen Ausbildungsberufe attraktiv bleiben. Daher ist es gut, dass sich der Bildungsminister und die Finanzministerin auf eine Finanzierung der Mehrkosten trotz globaler Minderausgabe geeinigt haben. Damit wird verhindert, dass weitere Lücken in den Bildungsetat gerissen werden. Um auf rechtlich sicherem Fundament die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsberufen garantieren zu können, bedarf der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion allerdings dringend einer Überarbeitung im Bildungsausschuss. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir gemeinsam unter den demokratischen Fraktionen im Juli die Schulgeldfreiheit für die Auszubildenden rückwirkend zum 01. Januar 2022 beschließen werden. Das Signal von heute ist jedenfalls, dass die Schulgeldfreiheit in Thüringen kommt. Wir setzen zudem weiterhin auf die Zusage des Bundes, die Schulgelder für die Gesundheitsfachberufe bundesweit abzuschaffen und die Länder somit wieder zu entlasten."