Promotionsrecht für Hochschulen der angewandten Wissenschaft

Hochschulentwicklung

Die heute in der Sitzung des Thüringer Landtages beschlossene Änderung zum Thüringer Hochschulgesetz begrüßt Olaf Müller, wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag ausdrücklich: „Endlich bekommen die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) ein Promotionsrecht. Bereits seit 2009 fordern wir dies kontinuierlich. Wir hätten den Hochschulen dies gerne schon in der letzten Legislatur, mit der großen Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes, ermöglicht. Leider war es damals nicht konsensfähig und wurde noch mit den vermeintlichen Unterschieden in der Forschungsleistung zwischen Universitäten und HAWs begründet. Das widersprach schon zu diesem Zeitpunkt der Empfehlung des Wissenschaftsrates. Umso mehr freut es uns, dass wir nun eine Einigung erzielen konnten.“

„Mit der Änderung ermöglichen wir den HAWs die Ausübung eines zeitlich begrenzten Promotionsrechts. Die Regelung sieht vor, dass besonders forschungsstarke Bereiche sogenannte Promotionszentren bilden. Dies kann und soll auch hochschulübergreifend geschehen. Nach einer Evaluation können die einzelnen Hochschulen daraus ein dauerhaftes Promotionsrecht erhalten. HAWs sind faktisch bereits seit geraumer Zeit ein gleichberechtigter wissenschaftlicher Ausbildungs- und Forschungsort. Die strukturelle bestehende Ungleichbehandlung wie beispielsweise auch in der Lehrverpflichtungsverordnung ist daher nicht nachvollziehbar und gehört abgeschafft. Dafür haben wir einen weiteren Schritt getan“, schließt Müller.