Grüne Fraktion fordert Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Hochschulentwicklung

In der heutigen Sitzung des Thüringer Landtags wurde die Gesetzesänderung zum Thüringer Hochschulgesetz diskutiert und in den Wissenschaftsausschuss zur Anhörung überwiesen. Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt den rot-rot-grünen Gesetzesentwurf ausdrücklich: „Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) endlich auch ein Promotionsrecht bekommen. Das ist eine Forderung, die wir Bündnisgrüne seit 2009 kontinuierlich vorgetragen haben. Wir hätten den HAWs das Promotionsrecht gerne schon mit der großen Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes in der letzten Legislatur ermöglicht. Leider war das damals noch nicht konsensfähig. Umso mehr freut es uns, dass wir nun eine Einigung erzielen und eine entsprechende Initiative ins parlamentarische Verfahren einbringen konnten.“

Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind faktisch bereits seit geraumer Zeit ein gleichberechtigter wissenschaftlicher Ausbildungs- und Forschungsort. „Die strukturell bestehende Ungleichbehandlung wie beispielsweise auch in der Lehrverpflichtungsverordnung war und ist daher nicht nachvollziehbar. Der nun von uns eingebrachte Vorschlag ermöglicht die Ausübung eines zeitlich begrenzten Promotionsrechts über die sogenannten Promotionszentren. Dort können sich besonders forschungsstarke Bereiche auch hochschulübergreifend zusammenschließen. Unser Ziel bleibt, dass sich für die einzelnen Hochschulen daraus zukünftig ein dauerhaftes Promotionsrecht etabliert“, führt Rothe-Beinlich abschließend aus.