Mündliche Verhandlung zur Normenkontrolle für freie Schulen stimmt verhalten optimistisch

Schüler zweiter Klasse

Heute fand vor dem Thüringer Verfassungsgericht die Verhandlung zur Normenkontrolle 13/11 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetz für freie Schulen statt. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin und Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:

"Wir sind vorsichtig optimistisch, was unsere Normenkontrolle anbelangt. In der mehrstündigen Verhandlung wurde deutlich, dass es seitens des Verfassungsgerichtes viele Fragen auch und gerade an die Landesregierung gibt. Sicher sind wir uns, dass die Transparenz der Berechnungsgrundlagen für die Finanzhilfe nicht wirklich gegeben ist. Hier erhoffen wir uns vom Verfassungsgericht klare Vorgaben. Wir gehen jedenfalls nicht davon aus, dass unsere Normenkontrolle in Gänze zurückgewiesen wird, wie die Landesregierung es beantragt."

"Wir bleiben bei unserer Einschätzung, dass die freien Schulen in Thüringen mitnichten auskömmlich finanziert und teilweise in ihrer Existenz bedroht sind. Hier sind wir gespannt, ob das Gericht unseren Einlassungen folgt", so Rothe-Beinlich weiter.

Die Landesregierung hatte ausgeführt, dass sie die existenzielle Bedrohung der Schulen nicht erkennt, da bisher schließlich noch keine geschlossen worden sei.

"Wir hingegen erwarten von der Landesregierung, dass sie handelt, bevor freie Schulen vor dem Aus stehen oder schließen müssen. Unser Ziel bleibt weiterhin die Schaffung von Rahmenbedingungen, die gleiche Chancen für freie Schule bieten, da diese die Pluralität unserer Schullandschaft gewährleisten", so die grüne Bildungspolitikern abschließend. Die Verkündung des Urteils ist für den 16. April 2014 geplant.