
Kleine Anfrage 1818 von Dr. Frank Augsten und Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zu den Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil zu gentechnisch verunreinigtem Honig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 6. September 2011 bestätigt, dass Honig, der Pollen des gentechnisch
veränderten Mais der Sorte MON810 enthält, in der Europäischen Union keine Zulassung als Lebensmittel besitzt und somit nicht verkauft werden darf. Dr. Frank Augsten bittet die Landesregierung um eine Stellungnahme zu diesem urteil und möchte unter anderem wissen, wie diese gedenkt, das Urteil in Thüringen umzusetzen.
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