
Die Gemeinde Neckeroda (Kreis Weimarer Land) kämpft seit Jahren um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Durchgangsstraße B 85 (Strecke Weimar–Rudolstadt) auf Tempo 30. In der Nachbargemeinde Lengefeld (ebenfalls Kreis Weimarer Land) mit dem gleichen Verkehrsaufkommen und ähnlichen Bedingungen für den Fußgänger- und Radverkehr gilt für den gesamten Bereich der Durchgangsstraße B 85 Tempo 30. Das Ordnungs- und Rechtsamt des Kreises Weimarer Land hat das Ansinnen der Gemeinde Neckeroda bisher stets abgelehnt. Begründet wird dies unter anderem damit, dass Neckeroda nach Auffassung der Behörde keinen Unfallschwerpunkt bildet, dass man der Gefahr eines "Schilderwaldes" aus dem Weg gehen will und dass im Übrigen die "Beachtung der allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung durch die Verkehrsteilnehmer" einzufordern sei.