Verwendung von Haldenmaterial aus dem Uranbergbau zu Bauzwecken

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Seit 1974 gab es in der DDR die "Richtlinie zur Verwendung und Nutzung von Haldenmaterial zu Bauzwecken". 1980 wurde sie von der "Anordnung zur Gewährleistung des Strahlenschutzes bei Halden und industriellen Absetzanlagen und bei der Verwendung darin abgelagerter Materialen" abgelöst. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass bis 1974 radioaktives Haldenmaterial unkontrolliert zum Bau von Straßen und Plätzen als Zusatzstoff für Baumaterialen verwendet worden ist. Mit den Änderungen durch die Anordnung von 1980 wurde die Verwendung von radioaktivem Haldenmaterial nicht untersagt, sondern lediglich genehmigungspflichtig ("Altlast Wismut" von M. Beleites). Die Genehmigung wurde jedoch weiterhin und nach intransparenten Kriterien erteilt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass auch danach noch Haldenmaterial für Baumaßnahmen eingesetzt wurde.
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