Verbindlichkeit der Bekanntmachung des Ministeriums für Bau und Verkehr zum Vollzug der Thüringer Bauordnung (VollzBekThürBO)

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Nach Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen und der Landesregierung besteht Unklarheit, inwieweit die Bekanntmachung des Ministeriums für Bau und Verkehr zum Vollzug der Thüringer Bauordnung verbindlich für die Kommunen ist. Die Kommunen behandeln die Bekanntmachung des Ministeriums für Bau und Verkehr zum Vollzug der Thüringer Bauordnung als verbindlich, da sie argumentieren, dass diese im Zweifel vor Gericht als Entscheidungskriterium herangezogen würden.

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