
Der Freistaat Thüringen ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und hat gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 für seinen Zuständigkeitsbereich einen Nahverkehrsplan (NVP) hierfür aufzustellen. Im Nahverkehrsplan definiert der Freistaat Thüringen seine Ziele für den Schienenpersonennahverkehr und beschreibt die weitere Ausgestaltung des Nahverkehrsangebots unter Berücksichtigung der sich ändernden Rahmenbedingungen. Ziel ist, ein hochwertiges, qualitativ ansprechendes und damit attraktives SPNV-Angebot auch langfristig über den Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Nahverkehrsplans hinaus zu sichern. Der Nahverkehrsplan hat einen Planungshorizont von fünf Jahren. Der erste Nahverkehrsplan für den Eisenbahnverkehr in Thüringen wurde im Jahr 1998 erstellt und hatte eine Gültigkeit bis 2002. Es folgten die erste Fortschreibung bis 2007 und die zweite bis 2012. Der Plan ist somit nun für die Jahre 2013 bis 2017 bedarfsgemäß fortzuschreiben.