Lärmschutz klar regeln

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Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert klare Regelungen für den innerstädtischen Lärmschutz. Anlass ist die Rücknahme von Geschwindigkeitsbegrenzungen in Jena aufgrund einer Weisung des Landesverwaltungsamtes. „Aus unserer Sicht kann dies nicht mit dem bisher vorliegenden Gutachten begründet werden“, sagt die verkehrspolitische Sprecherin Jennifer Schubert. Die Studie belege gerade, dass eine Lärmreduzierung eingetreten sei. „Zudem kann die geringe Akzeptanz des Tempolimits bei den Verkehrsteilnehmern kein Grund für dessen Aufhebung sein – damit würde jede Reglementierung ausgehebelt.“

Die Thüringer Grünen-Politikerin traf sich am Rande der Klausur der grünen Bundestagsfraktion in Weimar mit dem Abgeordneten Dr. Toni Hofreiter, der auch Obmann im Verkehrsausschuss des Bundestages ist. Sie besprachen weitere gemeinsame Initiativen in der Verkehrspolitik. Dabei ging es auch um den Lärmschutz und die Wirkung von Tempolimits. „Die in Jena erreichte Lärmreduktion von 2,3 bis 3 Dezibel/A ist für eine so kostengünstige Maßnahme ein starker Rückgang“, betonte Hofreiter.

„Es darf auch nicht vergessen werden, dass Tempolimits auch ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit sind“, sagt Schubert. „Es ist ein Fehler, jetzt hinter bereits bestehende Regelungen zurück zu gehen.“ Die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigt an, parlamentarische Anfragen zur Situation in Thüringen zu stellen und daraus politische Konsequenzen zu ziehen.

Hintergrund: Die Dezibel-Skala ist logarithmisch aufgebaut. So entspricht zum Beispiel eine Erhöhung von 50 auf 60 dB/A einer Verdoppelung des Lärmeindruckes. Null dB(A) entspricht der Hörschwelle, 130 dB(A) der Schmerzgrenze. Bei der Betrachtung der durchschnittlichen Lärmreduktion sind die Lärmspitzen nicht berücksichtigt. Gerade diese sind die Ursache für gesundheitliche Probleme.

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