
Der Bundestag hat im Mietrechtsänderungsgesetz vom 13. Dezember 2012 den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, in von diesen festzulegenden Kommunen die Kappungsgrenze für Mietsteigerungen bei bestehenden Mietverträgen von 20 Prozent auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abzusenken. Damit sollen in engen Wohnungsmärkten unangemessene Steigerungen von Mieten eingeschränkt werden. Weiterhin wurden im Mietrechtsänderungsgesetz Änderungen vorgenommen, die das Mietminderungsrecht bei energetischer Sanierung einschränken und Räumungsklagen bei Zahlungsverzug erleichtern.
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