Einführung eines Priorisierungsverfahrens für Straßenbauprojekte

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Für Bundesstraßen gilt, dass der Bundesverkehrswegeplan in jeder seiner Kategorien überladen ist und deshalb ein Überhang an in Planung befindlichen Projekten besteht. Unter Projekten der gleichen Kategorie gibt es keine weitere Priorisierung. Deren Projektbeginn richtet sich deshalb nicht nach ihrer Wichtigkeit, sondern nach ihrem jeweiligen Planungsfortschritt. Im Landesstraßenbau bestehen analoge Probleme. Wichtige Ortsumgehungen mit einer hohen Entlastung wurden deshalb in der Vergangenheit bereits stark verzögert und stattdessen Projekte begonnen, die wünschenswert, aber weniger notwendig waren. Angesichts der zunehmend knappen Kassen sollte für die Zeit ab 2015 ein effizienterer Weg gefunden werden. Ab diesem Zeitpunkt ist laut Landesregierung wieder mit Beginn von Neubaumaßnahmen zu rechnen. Deshalb muss bis dann sichergestellt werden, dass genau die Projekte in Angriff genommen werden, die unter Abwägung aller genannten Gesichtspunkte den höchsten Nutzen haben. Die alleinige Heranziehung des Nutzen-Kosten-Faktors ist hierfür nicht ausreichend. Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.