
Verbrauchsstarke Dienstfahrzeuge werden derzeit steuerlich stärker subventioniert als verbrauchsarme. Dies ist angesichts der Klimaschutzziele und der Notwendigkeit, verbrauchsarme Fahrzeuge in den Markt zu bringen, nicht vertretbar. Der Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung sieht vor "… die Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeug (zu) überprüfen". 60 Prozent der Neuzulassungen von Pkw sind Dienstwagen. Im Bereich der gehobenen Mittel- und Oberklasse erreicht die Zulassungsquote sogar 85 Prozent. Da Dienstwagen zudem schon nach kurzer Zeit weiter verkauft werden, haben sie erheblichen Einfluss auf den Gebrauchtwarenmarkt und damit auf den Gesamtbestand. Gerade für deutsche Autohersteller ist der Dienstwagenmarkt bedeutend, da 67 Prozent der BMW- und Audi-Fahrzeuge von Unternehmen nachgefragt werden. Aus finanzieller, ökologischer und sozialer Sicht ist es unverantwortlich, dass der Staat die Anschaffung von verbrauchsstarken Dienstfahrzeugen subventioniert. Die aktuellen Regelungen im Steuerrecht bei Kauf und Nutzung von Dienstwagen sind ökologisch schädlich und sozial ungerecht.
Aus mehreren Gründen ist es für ein Unternehmen finanziell vorteilhafter, seinen Angestellten einen Dienstwagen zur Verfügung zu stellen, als ihr Gehalt zu erhöhen: Es kann den Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer auf den Kauf des Fahrzeugs und die laufenden Kosten zur Anwendung bringen. Es vermeidet höhere Lohnnebenkosten, insbesondere Sozialabgaben. Außerdem wirken sich die Abschreibungen positiv auf die Steuerschuld des Unternehmens aus. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen die Chance, Pkw zu benutzen, die sie sich sonst nicht leisten könnten - in aller Regel verbrauchsstarke Fahrzeuge. Dies ist ungerecht gegenüber Nutzern privater Pkw, die nicht in den Genuss solcher staatlicher Subventionen kommen. Bezahlt das Unternehmen auch noch die Spritkosten, ist das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein starker Anreiz, viel zu fahren. Große Anreisewege zum Arbeitsplatz spielen damit finanziell keine Rolle. Dies fördert den Flächenverbrauch und die Zersiedelung.
Dem Staat entgehen durch die bestehenden Regelungen ca. 3,5 Milliarden Euro jährlich.
Das geltende Steuerrecht ist außerdem eine Bremse für die Einführung von Elektro- und verbrauchsarmen Fahrzeugen. Eine an den verkehrs- und klimapolitischen Notwendigkeiten orientierte Gesetzgebung muss die Energieeffizienz der Fahrzeuge berücksichtigen und eine ökologisch sinnvolle Lenkungswirkung entfalten.
Das vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebene Gutachten des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts Köln "Steuerliche Behandlung von Firmenwagen - Analyse von Handlungsoptionen zur Novellierung" untersucht ausführlich die bestehenden steuerlichen Regelungen und ihre Wirkungen und formuliert genau wie die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprechende Reformvorschläge.
Dieser Antrag übernimmt den Vorschlag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der die steuerlichen Vorteile bei der Anschaffung von Dienstwagen an den CO2-Ausstoß koppelt.
Der vollständige Antrag ist als pdf-Datei auf dieser Seite einsehbar.
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