Ausbildung zur Verkehrssicherheit und Melderecht an die Verkehrsbehörden für Ärztinnen und Ärzte, insbesondere bei Fahruntauglichkeit ihrer Patientinnen oder Patienten

Bild zur News

Im Rahmen der Ausbildung erhalten Medizinerinnen und Mediziner nur wenige Stunden Unterricht zu den gesundheitlichen Aspekten der Verkehrssicherheit, insbesondere auch zu den Auswirkungen von Medikamenten. In der Schweiz und in Österreich gibt es nach Aussagen aus Fachkreisen im Rahmen der Güterabwägung für Ärztinnen und Ärzte ein Melderecht an die Verkehrsbehörde, wenn die Fachleute befürchten, dass eine Patientin oder ein Patient trotz Fahruntauglichkeit weiter ein Kraftfahrzeug führt.

Schlagworte
Themen