Sinnesbehindertengeld verabschiedet: „Bessere Teilhabe und mehr Selbstbestimmung“

Eine Gruppe kommuniziert in Gebärdensprache

Die rot-rot-grüne Regierungskoalition hat heute im Thüringer Landtag die Einführung eines Sinnesbehindertengeldes für gehörlose Menschen in Höhe von 100 Euro monatlich beschlossen. Im Rahmen der Änderung des Blindengeldgesetzes wird so der Kreis der Leistungsberechtigten auf alle schwer sinnesbehinderten Menschen (Hörbehinderte) erweitert. Dadurch wird die Teilhabe von ca. 1.900 Bürgerinnen und Bürgern am gesellschaftlichen Leben in Thüringen erleichtert.

Die sozialpolitischen Sprecherinnen der rot-rot-grünen Regierungskoalition Karola Stange (Die Linke), Birgit Pelke (SPD) und Babett Pfefferlein (Bündnis 90/Die Grünen) erklären dazu:

„Wir sind glücklich, dass wir gemeinsam diesen Schritt für hörbehinderte Bürgerinnen und Bürger in Thüringen gehen konnten. Mit dem finanziellen Nachteilsausgleich von 100 Euro monatlich ermöglichen wir eine bessere Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für all jene Menschen, die das Merkzeichen Gehörlos (GL) zuerkannt bekommen haben. Mit dem Gesetzesentwurf reagieren wir als Koalition auf die behinderungsbedingte Benachteiligung hörbehinderter Menschen, die einen Mehrbedarf insbesondere für Gebärdensprachdolmetscher-Leistungen haben. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft.“

Hintergrund:
Das Merkzeichen für Gehörlosigkeit im Schwerbehindertenausweis – „Merkzeichen GL“ – wird unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt:  Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist.

 

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