Kleine Anfrage offenbart teure Konzeptlosigkeit

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Die Antwort auf die Kleine Anfrage der familienpolitischen Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Kosten und Nutzen des Thüringer Erziehungsgeldes ist ein Armutszeugnis der Thüringer Familienpolitik.

„Über 310 Millionen Euro hat die Thüringer das Landeserziehungsgeld bzw. Thüringer Erziehungsgeld seit 1998 gekostet – plus Zinsen für die Schuldenaufnahme und Verwaltungskosten. 310 Millionen, die verpufft sind ohne die wirtschaftliche Situation von Familien nachhaltig zu verbessern, offenbart die teure Konzeptlosigkeit der von der CDU diktierten Familienpolitik im Freistaat“, so Anja Siegesmund. Die bündnisgrüne Abgeordnete zeigt sich überrascht, dass die Landesregierung sich nicht in der Lage sah, innerhalb der sechswöchigen Bearbeitungsfrist der Kleinen Anfrage, die Gesamtkosten seit Einführung des Landeserziehungsgeldes im Jahr 1994 aufzulisten. „Wir bekamen lediglich die Summen seit 2006 und selbst die waren noch fehlerhaft. Eine einfache Recherche auf der Internetseite des Finanzministers hätte zumindest die Zahlen seit 1998 in die Antwort der Kleinen Anfrage einfließen lassen können. Ich frage mich: Verliert die Landesregierung den Überblick über Kosten und Zweck des Landeserziehungsgeldes?" Als absurd bezeichnet Siegesmund die Behauptung der Landesregierung, dass das Thüringer Erziehungsgeld nach Art, Dauer und Höhe der Auszahlung die ursprünglich vom Gesetzgeber beabsichtigte Intention verfolgen würde. Ursprünglich (Landeserziehungsgeldgesetz 1993) sah das Landeserziehungsgeld umgerechnet 300.- Euro für jedes Kind vor und das auch nur um die "empfindliche Einkommenslücke für Eltern“ (Drs. 1/2849) zwischen Bundeserziehungsgeld und dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in Thüringen zu schließen. „Dabei müsste die Landesregierung wissen, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz im Jahr 1993 ab dem 30. Lebensmonat bestand, heuet aber bereits dem beginnenden 13. Lebensmonat besteht, so Siegesmund. Bedauerlich findet die familienpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen die unklare Positionierung zu den Auswirkungen des geplanten Betreuungsgeldes auf das Thüringer Erziehungsgeld. „Auch ohne einen Entwurf von Familienministerin Schröder zum Betreuungsgeld vorliegen zu haben, sollte es der Landesregierung möglich sein zu sagen, unter welchen Bedingungen das Betreuungsgeld das Thüringer Erziehungsgeld ersetzen kann. Ein vorsintflutliches Gesetz auf Bundesebene sollte ja reichen, dann können wir in Thüringen wenigstens den Unsinn beenden“, schließt Anja Siegesmund. Hintergrund: Kosten des Thüringer Erziehungsgeldes /bzw. Landeserziehungsgeldes seit 1998:

1998: 18.419.530 €

1999: 19.781.596 €

2000: 18.815.500 €

2001: 20.050.695 €

2002: 18.764.400 €

2003: 20.348.064 €

2004: 19.807.433 €

2005: 14.810.600 € (nur Ansatz, Ist-Wert nicht verfügbar)

2006: 27.675.184€(Landeserziehungsgeld+ Erziehungsgeld)

2007: 35.008.419 €

2008: 36.101.337 €

2009: 35.160.098 €

2010: 38.063.205 €

2011: 30.108.316 €

Summe seit 1998: 310.428.593 € (Minimum) + Zins und Zinseszinszahlungen für die Kreditaufnahme + Kosten für den Verwaltungsaufwand für Land und Kommunen