
Der von den Vereinten Nationen ausgerufene „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“ wird am 25. November weltweit genutzt, um das Thema ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Aus diesem Anlass erklärt Astrid Rothe-Beinlich, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag und im Bundesvorstand:
„Gewalt ist kein Kavaliersdelikt und Gewalt gegen Frauen ist leider immer noch alltäglich. 37% aller Frauen werden mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt. Deshalb fordern wir, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Landes- und Bundesregierung auf, endlich aktiv zu werden, um Frauen bestmöglich zu schützen und alle notwendigen Hilfsangebote zur Seite zu stellen. Dafür muss es eine ausreichende und abgesicherte Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen geben. Dies kann jedoch nur in ausreichender Form geschehen, wenn deren Arbeit als staatliche Pflichtaufgabe festgeschrieben wird. Momentan gibt es nicht genügend Betreuungs- und Beratungsleistungen für alle Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind. Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter“, so Rothe-Beinlich. Sie reiche von häuslicher Gewalt, über Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Gewalt im Namen der „Ehre“ bis hin zu Frauenhandel und Zwangsprostitution.
„Wir unterstützen daher alle Kommunen und Frauenhilfseinrichtungen in Thüringen, die sich auch in diesem Jahr an der Fahnenaktion „Frei leben ohne Gewalt“ beteiligen, zu der Terre des Femmes dieses Jahr bereits zum 10. Mal aufgerufen hat. Unser Augenmerk gilt an diesem Tag auch den Frauen, die Opfer von Gewalt, Menschenhandel und/oder Zwangsheirat geworden und oftmals von Abschiebung bedroht sind. Diese brauchen ein gesichertes Aufenthaltsrecht und effektive Zeugenschutzprogramme – nur dann wird es gelingen mit Hilfe ihrer Aussagen Strukturen des Menschenhandels zu zerschlagen“, fordert die frauenpolitische Sprecherin. Die Bundesregierung gehe gerade hier derzeit in die falsche Richtung. Sie habe dafür gesorgt, dass Frauen, die nach Deutschland gekommen sind, im Fall einer Trennung erst nach einer dreijährigen Bestandszeit der Ehe ein vom Ehegatten unabhängiges Aufenthaltsrecht erhalten. „Das ist ein Skandal! Dadurch werden die Frauen genötigt noch länger als bisher in einer Gewaltbeziehung auszuharren. Frauen, die von Gewalt betroffen sind, brauchen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, um sich dauerhaft aus der Gewalt befreien zu können“, schließt Rothe-Beinlich.