Erfolgreiche Schulbegleitung durch gute Information und Vernetzung

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Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, kritisiert die unzureichende Antwort von Bildungsminister Christoph Matschie auf ihre Kleine Anfrage zur Schulbegleitung in Thüringen. „Damit Inklusion gelingen kann, braucht es auch mehr Informationen und mehr Transparenz über die Möglichkeiten, Aufgaben und Rechte der SchulbegleiterInnen an den Schulen. Mit unserer Anfrage an die Landesregierung hatten wir uns Antworten auf viele offene Fragen erhofft. Mit Vorliegen der Antwort scheint es nun aber so, als ob der Landesregierung die Ergebnisse aus dem Modellprojekt zur ‚Qualifizierung von Schulbegleitern und Schaffung von Netzwerken für die gelungene schulische Integration‘ in Thüringen schlichtweg egal sind“, konstatiert Rothe-Beinlich. Aktuell sind in Thüringen circa 270 SchulbegleiterInnen aktiv, die besonders hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen den gemeinsamen Unterricht außerhalb von Förderschulen ermöglichen, indem sie diese durch den Schulalltag begleiten. Sie helfen räumliche, personelle und sächliche Barrieren zu beheben und in individueller Betreuung Nachteile, die sich aus den verschiedensten Beeinträchtigungen der SchülerInnen mit Handicap ergeben, auszugleichen. „Das oben genannte Modellprojekt QuaSI kommt zu dem Ergebnis, dass es für eine qualifizierte Arbeit verbindliche Rahmenbedingungen braucht. Die in der Schulbegleitung Tätigen fordern beispielsweise, die Profession „SchulbegleiterIn“ als anspruchsvollen pädagogischen Assistenzberuf mit definiertem Abschluss anzuerkennen und ein qualifiziertes Miteinander von Schule und Sozialhilfe zu ermöglichen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das in Artikel 24 das gemeinsame Lernen als Regelfall vorsieht, muss auch in Thüringen adäquat umgesetzt werden“, gibt die bündnisgrüne Bildungspolitikerin zu bedenken. „Die Antwort der Landesregierung geht auf unsere Anfrage nicht wirklich ein und klärt in erster Linie die Verantwortlichkeiten, indem sie in Frage 1 die Gewährung der Eingliederungshilfe als Leistung der Sozialgesetzgebung feststellt und somit die Verantwortung an die örtlichen Träger abschiebt“, kritisiert Rothe-Beinlich und ergänzt: „Hier scheint die Landesregierung noch enormen Aufholbedarf zu haben. Fakt ist doch, dass für eine gelingende inklusive Schule auch wirklich alle Mitwirkenden ins Boot zu holen sind. Es reicht nicht aus, wenn es heißt, dass einerseits kein Handlungsbedarf für die aus dem Modellprojekt ergebenden Forderungen nach Anerkennung eines Tätigkeitsfeldes ‚Schulbegleiter/Integrationshelfer‘ gesehen wird, jedoch aus schulischer Sicht durchaus positiv darauf abgehoben wird. Inklusion braucht Professionalität, um an den Schulen letztlich auch tatsächlich Inklusion leben zu können“, schließt Rothe-Beinlich.