
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Normenkontrollklage von Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz.
„Wir freuen uns sehr, dass unsere fachliche Beurteilung der Agrogentechnik nun auch die höchstrichterliche Bestätigung erfahren hat“, so Dr. Frank Augsten, gentechnikpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Die von der damaligen grünen Verbraucherschutzministerin Renate Künast auf den Weg gebrachte Gentechnik-Gesetzgebung berücksichtigt die noch völlig unklaren Risiken der Gentechnik für Verbraucher und Umwelt. Dass sich die damalige CDU/FDP-Regierung in Sachsen-Anhalt vor den Karren der Gentechnik-Industrie hat spannen lassen, zeigt deutlich, wie unwichtig den beiden Parteien Verbraucher- und Umweltschutz sind“, kritisiert Augsten.
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist in diesem Zusammenhang auf die sehr schlüssige Begründung des Bundesverfassungsgerichtes: „Den Gesetzgeber trifft eine besondere Sorgfaltspflicht angesichts eines noch nicht endgültig geklärten Erkenntnisstandes der Wissenschaft bei der Beurteilung der langfristigen Folgen eines Einsatzes von Gentechnik. Aus unserer Sicht ist das Urteil ein wegweisendes Signal für nächste konkrete Schritte wie Anbauverbote, Abstandsregelungen, Gentechnikfreiheit beim Saatgut und verbesserte Kennzeichnung. Hier ist letzten Endes auch die Thüringer Landesregierung gefragt, die es nicht bei Symbolen wie dem Beitritt des Freistaates zum Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen belassen darf“, so Augsten abschließend.
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