
Die beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofes zur Gentechnik in dieser Woche bestätigen die Unmöglichkeit des Nebeneinanders von gentechnikfreier und gentechniknutzender Landwirtschaft.
Der Europäische Gerichtshof hat sich in dieser Woche mit den beiden brisanten Themen gentechnische Verunreinigung von Honig und Verbot der Gentech-Maissorte MN810 beschäftigt und zwei wegweisende Urteile gefällt. Das erste Urteil besagt, dass Honig, der Pollen des MON810-Maises enthält, in der EU keine Zulassung besitzt und nicht verkauft werden darf. Ebenso hat der EuGH grundsätzlich das Verbot von MON810 in einzelnen EU-Staaten bestätigt.
"Beide Urteile des EuGH verdeutlichen, wie brisant der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen ist. Die Gefahr besteht nicht nur auf dem Acker und im Stall, sondern vor allem bei der Vermarktung von Lebensmitteln, die bewusst oder unbewusst mit derartigen Bestandteilen in Berührung gekommen sind“, so Dr. Frank Augsten, Sprecher für Verbraucherschutz der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Die Freude bei den gentechnikkritischen Organisationen und Gruppen angesichts der juristischen Bestätigung ihrer Positionen wird schnell weichen, wenn man die Konsequenzen der EuGH-Urteile für Imker und Landwirte bedenkt. Diese müssen nun die Gentechnikfreiheit ihrer Produkte garantieren – das geht zu ihren finanziellen Lasten.“
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert angesichts dieser Urteile ein zügiges Handeln auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Mit der höchstrichterlichen Bestätigung der offensichtlichen Gefahren für Gesundheit und Umwelt durch die Gentechnik ist es nicht getan. Wir brauchen jetzt gesetzliche Grundlagen, die für Produzenten und Konsumenten gleichermaßen Schutz vor gentechnisch veränderten Organsimen garantieren.
„Die Thüringer Landesregierung hat sich mit der gentechnikfreien Bewirtschaftung der landeseigenen Flächen und dem Beitritt zum Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen bisher eindeutig positioniert. Gemeinsam mit den Bundesländern mit Grüner Regierungsbeteiligung sollte sie nun schnellstmöglich sowohl auf Bundesebene als auch in Brüssel für die notwendigen Anpassungen der entsprechenden Gesetze sorgen“, so Augsten abschließend.
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