Anhörung zum MDR-Staatsvertrag hat gezeigt: Modernisierung war nötig

MDR Staatsvertrag

In der heutigen Anhörung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien zum MDR-Staatsvertrag wurde deutlich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk endlich modernisiert werden muss. „Wir begrüßen die Überarbeitung des MDR-Staatsvertrags ausdrücklich. Seit Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt diesen Vertrag 1991 geschlossen haben, hat sich im Bereich der Medien unglaublich viel verändert. Allein der Staatsvertrag blieb weitestgehend gleich“, erläutert Madeleine Henfling, medienpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

„Die Anhörung hat an einigen Stellen wieder deutlich gemacht, dass der MDR-Staatsvertrag eben ein Kompromiss zwischen drei Ländern und mindestens vier politischen Strömungen ist. Uns als Bündnisgrünen war länderübergreifend eine Modernisierung der Zusammensetzung des Rundfunkrates wichtig. Dies wäre, wenn es nach uns ginge, auch ohne eine Vergrößerung des Gremiums realisierbar gewesen. Entweder durch ein Weglassen der Vertretungen der Landesregierungen oder eine Verkleinerung der Landtagsentsendungen. Leider wurde diesen Ideen nicht gefolgt.“

„Wir konnten dennoch verankern, dass eine Vielzahl gesellschaftlicher Gruppen wie z.B. Verbände von Menschen mit Behinderungen, Umwelt-/Naturschutzorganisationen, LSBTIQ-Vertretungen und Migrant*innenvertretungen nun Mitglieder im Rundfunkrat stellen können. Die Kritik der Arbeitnehmer*innervertretungen an der Ausnahme der Repräsentanz der Freien Mitarbeiter teilen wir, doch eine Änderung am Staatsvertragstext ist in dieser Phase durchaus schwierig. Wir müssen länderübergreifend prüfen, inwieweit dies überhaupt noch möglich ist“, so Henfling abschließend.