
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer Pressemitteilung vom 11. Februar 2013 erneut darauf hingewiesen, dass das Unternehmen RCO Recycling GmbH seine Abfallverarbeitungsanlage in Bad Klosterlausnitz "weiterhin rechtswidrig betreibe". Dies hätten Recherchen der DUH beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVWA) ergeben. Laut DUH fehlt der Firma RCO unter anderem eine emissionsdichte Verarbeitungshalle, die für die Behandlung gefährlicher und zum Stauben neigender Abfälle gesetzlich vorgeschrieben ist. Der entsprechende Bauantrag der Firma RCO wurde vom Landesverwaltungsamt aufgrund schwerwiegender Mängel abgelehnt. Durch eine vom Verwaltungsgericht Gera erlassene einstweilige Anordnung darf die Firma RCO zunächst auch ohne Halle weiterarbeiten. Das Gericht hatte dies damit begründet, dass das Vorgehen des Landesverwaltungsamtes und des Umweltamtes des Landkreises gegen die Firma RCO ungerechtfertigt sein könnte, weil die Behörden jahrelang nichts beanstandet hätten. Das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises hatte eine Firma mit der Emissionsmessung von Stäuben und deren Inhaltsstoffen an einem Mess-punkt im Umfeld der Abfallanlage der RCO Recycling-Centrum GmbH beauftragt. Nach mir vorliegenden Informationen ist das Unternehmen RCO Recycling GmbH im Januar 2013 als vorbildlicher Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert worden.