Stand der Einführung der flächendeckenden getrennten Bioabfallsammlung und der Verwertung von Bioabfall in Thüringen - Potentiale und Alternativen

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Ab dem 1. Januar 2015 dürfen gemäß § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) keine Bioabfälle mehr im Restabfall entsorgt werden. Ziel der Getrenntsammlung von Bioabfällen ist die Nutzung des organischen Materials zur Energiegewinnung durch Vergärung der Bioabfälle sowie die Gewinnung von Kompost, um dadurch den Einsatz von Primärressourcen wie z. B. Torf zu reduzieren. In Thüringen zeichnen sich vor allem in den Landkreisen Widerstände gegen die Einführung oder die Optimierung der Getrenntsammlung der Bioabfälle ab. Ins Feld geführt werden die wirtschaftliche und technische Zumutbarkeit und damit verbundene Gebührenerhöhungen. Außerdem wird auf die bisher praktizierte Eigenkompostierung der Bioabfälle verwiesen. Um einerseits den gesetzlichen Anforderungen der Getrenntsammlung von Bioabfällen gerecht zu werden, andererseits die in manchen Gebietskörperschaften mit der Einführung einer zusätzlichen Biotonne entstehenden regionalen Probleme zu lösen und Widerstände aus der Bevölkerung zu berücksichtigen, werden Alternativen zu einer zusätzlichen Biotonne diskutiert. Hierzu zählen Möglichkeiten der Getrenntsammlung der Bioabfälle über Bringsysteme, aber auch eine Erfassung der Bioabfälle durch die Haushalte über Biobeutel anstelle einer Biotonne.

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