
Im Rahmen der Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ab 2014 sieht der bisherige Entwurf der Kommission unter anderem ökologische Vorrangflächen vor. Als sogenannte Greeningkomponente soll jeder Landwirtschaftsbetrieb sieben Prozent seiner Nutzfläche so bewirtschaften, dass die natürlichen Lebensgrundlagen, das Klima und die Biodiversität in besonderer Weise geschützt werden. Dies ist vor allem zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz sehr umstritten. Während Vertreter aus dem Agrarbereich von einer Zwangsstilllegung oder Zwangsbrache sprechen, gibt es seitens der Grünen im Europäischen Parlament und vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) konkrete Vorschläge, wie die Vorrangflächen im Sinne des Greenings in den Produktionszyklus des Betriebes integriert werden können.