Schafdemo in Berlin: Schafe sind unverzichtbar für den Naturschutz

Lamm

Heute demonstrieren in Berlin Schäferinnen und Schäfer für eine Weidetierprämie für jedes Mutterschaf und jede Mutterziege.

Roberto Kobelt, Sprecher für Naturschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, unterstützt deren Forderungen nach einer verlässlichen Perspektive. Dazu erklärt er:

„Der massive Rückgang der Schafbestände in Thüringen in den vergangenen zehn Jahren um 40% auf jetzt unter 100.000 Mutterschafe ist besorgniserregend. Eine bundesweite, langfristige Förderung der Erhaltung der Kultur- und Naturlandschaften durch Weidehaltung ist deshalb dringend notwendig.
Für uns sind Schäferinnen und Schäfer unverzichtbar in der Landschaftspflege. Einzelne Lebensraumtypen, wie z. B. die Steppenrasenflächen, für die Thüringen besondere Verantwortung trägt, können nur durch Schafbeweidung in einem guten Zustand erhalten werden. Daher sind wir für das Erreichen von Zielen entsprechend der Natura 2000 Richtlinie auf die Arbeit der Schäfer angewiesen.“

Die gekoppelte Schafprämie ist das geeignetste Instrument, um die Entlohnung der Schäferinnen und Schäfer für ihre unersetzbare Leistung zu gewährleisten. 22 Länder der EU reichen eine Kopfprämie für Schafe aus, weil sie erkannt haben, dass die Leistungen über den Markt und über eine Flächenprämie nicht ausreichend entlohnt werden.
Aus diesem Grund hat Thüringen den Bund aufgefordert auch in Deutschland eine gekoppelte Schafprämie einzuführen. Denn jedes Jahr im August können die Mitgliedstaaten der EU mitteilen, wenn sie die Regularien für das Ausreichen der EU-Mittel ändern wollen.

Die Bundesregierung hat diese Anregungen aus Thüringen jedoch nicht aufgegriffen.

„In Thüringen haben wir deshalb Fördermittel im neuen Doppelhaushalt festgeschrieben, da wir nicht länger warten können, wenn wir die Schafhaltung in Thüringen erhalten wollen“, erläutert Robert Kobelt

Die dazu notwendige Richtlinie, die im Naturschutzministerium derzeit erarbeitet wird, wird ab 2019 greifen, wenn mindestens 10% der beweideten Flächen für den Naturschutz wertvoll sind. Allerdings unterliegen diese reinen Landesmitteln der de-minimis-Regelung. Dadurch ist die maximal zulässige Höhe zur Ausreichung pro Betrieb stark begrenzt.

„Eine von der EU genehmigte und finanzierte Förderung auf Bundesebene ist deshalb unabdingbar, um den langfristigen Bestand der Naturschutzschäfereien zu garantieren. Ich unterstütze das Anliegen der Schäferinnen und Schäfern deshalb von ganzem Herzen“, so Roberto Kobelt abschließend.

 

 

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