
Die Rekultivierung der Thüringer Kalihalden erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen überwiegend mit Abfallstoffen. In den vergangenen Jahren wurden für die Abdeckung auch gipshaltige Abfälle und REA-Gipse intensiv genutzt. Diese Praxis wurde durch einen Erlass des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom 26. November 2010 untersagt. Der Erlass wurde für die Haldenbetreiber im Zuge der Genehmigung neuer Betriebsplanzulassungen wirksam. Alle Betreiber haben Klagen gegen die erteilten Betriebsplanverlängerungen eingereicht, sämtliche Eilanträge sowie Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht (OVG) wurden abgewiesen. Der Betreiber der Halde Roßleben hat seine Klage inzwischen zurückgenommen, über die übrigen Klagen wurde seit 2011 nicht entschieden. Auch gegen die neuen Betriebsplanzulassungen vom Juli 2013 haben alle Betreiber Widerspruch erhoben.